Regeln Mitgliedschaft Jungfischer Aktive

Ausgangslage

Seit vielen Jahren bilden wir über den Jungfischer-Obmann und sein Team jährlich 10-20 Jungfischer aus. Nach der Ausbildung können die Jungfischer im Jahr der Ausbildung noch jeden Mittwoch am Ziegeleiweiher in Eschlikon fischen. Mit der nachfolgenden Definition möchten wir den Jungfischern eine natlose Zukunft als Mitglied in unserem Verein anbieten.

Definition Mitgliederstatus «Jungfischer»

•    Alle Teilnehmer am Jungfischerkurs sind automatisch bei uns als Jungfischer-Kursteilnehmer erfasst
•    Mit dem Bestehen der SANA-Prüfung können sie sich für eine Mitgliedschaft als Jungfischer im Verein und Fischereibewilligung (Weiherkarten Jungfischer) bewerben
•    Die Mitgliedschaft als Jungfischer gilt im Alter von 10 bis zum vollendeten 17. Altersjahr und ist von der Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigen abhängig (schriftlich)
•    Die Betreuung der Jungfischer obliegt dem Jungfischerobmann; er vertritt Ihre Anliegen im Vorstand, der Generalversammlung und koordiniert deren Einsatz an den Anlässen des Vereins
•    Die Jungfischer werden an der Generalversammlung mit 1 Stimme pro 5 Jungfischer-Teilnehmer im Vorjahr (Jahr der entsprechenden GV), durch den Jungfischerobmann vertreten
•    Ab dem vollendeten, 17. Altersjahr werden Jungfischer zur Aufnahme bei den Aktivmitgliedern vorgeschlagen.
•    Die Aufnahme erfolgt durch die Anwesenheit an der GV und wird durch die Versammlung erfolgen
•    Ab dem 14. Altersjahr können sich Jungfischer auf eine Jahreskarte (ganzes Revier) bewerben

Die vorliegende Regelung wurde an der Generalversammlung vom 16. Januar 2026 beschlossen.